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Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für alle Steuerpflichtigen

Dezember 2008
Kategorien: Klienten-Info

Sonderausgaben – Topfsonderausgaben

Durch Vorziehen von Sonderausgaben lässt sich das steuerpflichtige Einkommen vermindern. Zu beachten ist, dass die Absetzbarkeit mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt ist. Ein Alleinverdiener mit drei Kindern kann daher max. 7.300 € als "Topfsonderausgaben" geltend machen. In diese Grenze fallen insbesondere Ausgaben für Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen, Ausgaben für Wohnraumsanierung sowie die Anschaffung junger Aktien. Die im Rahmen dieser Höchstbeiträge geltend gemachten Ausgaben wirken sich nur mit einem Viertel steuermindernd aus. Bei einem Jahreseinkommen zwischen 36.400 € und 50.900 € reduziert sich der absetzbare Betrag überdies gleichmäßig auf null.

Ohne Höchstbetrag unbeschränkt abzugsfähig

Dazu zählen der Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten, Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, bestimmte Renten und dauernde Lasten sowie Steuerberatungskosten (wenn nicht bereits Betriebsaugaben/Werbungskosten). Pauschalierte Steuerpflichtige können Steuerberatungskosten jedenfalls als Sonderausgaben absetzen.

Höchstbetrag ohne Einschleifregel

Kirchenbeiträge bis zu 100 € und bestimmte Zuwendungen für Forschung bis zu 10% der Vorjahreseinkünfte.

Außergewöhnliche Belastungen

Damit der Selbstbehalt überstiegen wird, kann es sinnvoll sein, Zahlungen noch in das Jahr 2008 vorzuziehen (z.B. für Krankheitskosten, Einbau eines behindertengerechten Bades). Unterhaltskosten sind nur insoweit abzugsfähig, als sie beim Unterhaltsberechtigten selbst außergew. Belastungen darstellen würden. Bei Katastrophenschäden entfällt der Selbstbehalt.

Anmerkung: Ausländische Einkünfte sind bei der Einkommensermittlung sowohl für die Höhe der Topfsonderausgaben als auch der außergew. Belastung mitbestimmend.

Zukunftsvorsorge – Bausparen - Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge

Die 2008 geförderte private Zukunftsvorsorge im prämienbegünstigten Ausmaß von 2.165 € p.a. führt zu einer staatlichen Prämie von 9,5%. Beim Bausparen gilt für 2008 eine staatliche Prämie von 4% bis zu einem Einzahlungsbetrag von 1.000 €. Ebenso sind Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung, Pensionskasse, betrieblichen Kollektivversicherung bzw. freiwilligen Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung im Höchstausmaß von 1.000 € mit 9,5% begünstigt.

Abzugsfähigkeit von Spenden an bestimmte Organisationen

An bestimme Organisationen (Forschungseinrichtungen, öffentliche Museen etc.) können Spenden i.H.v. max. 10% des Vorjahreseinkommens geltend gemacht werden.

Bild: © .shock - Fotolia