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Neues aus der Unternehmensbewertung
Vor wenigen Monaten hat die Kammer der Wirtschaftstreuhänder ein neues Fachgutachten zur Unternehmensbewertung beschlossen, das das alte Fachgutachten aus dem Jahr 1989 ersetzt. Gerade auch bei Klein- und Mittelbetrieben haben in den letzten Jahren Fragen der Unternehmensbewertung massiv an Bedeutung gewonnen. Anlässe für Unternehmensbewertungen gibt es viele:
- Verkauf von Unternehmen
- Ein- und Austritt von Gesellschaftern
- Umgründungsmaßnahmen
- Kreditwürdigkeitsprüfung
- Erbteilung
- Erfolgsvergütungen für Manager usw.
Das neue Fachgutachten ist insbesondere von Bedeutung, da gerade in vielen Gesellschaftsverträgen für die Bemessung von Abfindungen anlässlich des Austritts von Gesellschaftern ein Gutachten von einem Wirtschaftstreuhänder zu erstellen ist (und dieser sich an das Fachgutachten halten muss). Um auf derartige Bewertungsanlässe perfekt vorbereitet zu sein und damit Zeit und Geld zu sparen, sollten Ihnen die wesentlichen Neuerungen bei der Unternehmensbewertung bekannt sein.
1. Bewertungsverfahren
Die Bewertung hat entweder nach der Ertragswertmethode oder einem DCF-Verfahren (Discounted Cash Flow) zu erfolgen, wobei sich der Unternehmenswert als Barwert der zukünftigen finanziellen Überschüsse ermittelt. Traditionelle Verfahren wie zB das "Übergewinnverfahren" oder die "Substanzwertmethode" entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Unternehmensbewertung. Bewertungen anhand von ergebnis-, umsatz- oder produktmengenorientierten Multiplikatoren können zur Plausibilisierung von Bewertungsergebnissen herangezogen werden, können eine Unternehmensbewertung aber nicht ersetzen.
2. Kapitalisierungszinssatz
Basiszinssatz ist - wie bisher - die Rendite einer risikolosen Kapitalmarktanlage (zB Effektivrendite von langfristigen Staatsanleihen). Für die Ermittlung des Risikozuschlages sollen kapitalmarktorientierte Methoden herangezogen werden, wobei einerseits das spezifische Branchenrisiko (zB viele Konkurrenten) und andererseits das Kapitalstrukturrisiko (zB höhere Verschuldung) zu berücksichtigen sind. Subjektive Risikozuschläge, die in der Vergangenheit in der Praxis anzutreffen waren und oftmals zu strittigen Ergebnissen geführt haben, sollen möglichst nicht mehr zur Anwendung kommen.
3. Erfordernis einer integrierten Planungsrechnung
Die Unternehmensbewertung findet auf der Grundlage einer integrierten Unternehmensplanung (Gewinn- und Verlustrechnung, Planbilanz, Plan- Geldflussrechnung) statt. Dabei sind insbesondere Finanzierungs- und Ausschüttungsmaßnahmen möglichst genau zu planen. Im Rahmen einer Unternehmensbewertung sollten derartige Planungsrechnungen für die nächsten drei bis fünf Jahre vorliegen. Sofern ein objektiver Wert (zB anlässlich der Abfindung von Gesellschaftern) ermittelt werden soll, dürfen nur bereits in die Wege geleitete bzw hinreichend konkretisierte Maßnahmen berücksichtigt werden.
4. Berücksichtigung von Steuern
Die Auswirkungen von Steuern waren auch schon bisher zu berücksichtigen. Anzumerken ist, dass steuerliche Unterschiede bei der Bewertung von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften bzw Kapitalgesellschaften im neuen Fachgutachten im Detail geregelt sind.
5. Besonderheiten für kleine und mittlere Unternehmen
Bei diesen Unternehmen sind oft die persönlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Beziehungen des Unternehmers von besonderer Bedeutung für den Geschäftserfolg. Es ist daher darauf zu achten, dass diese Erfolgsfaktoren durch einen angemessenen Unternehmerlohn berücksichtigt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass Familienangehörige unentgeltlich im Unternehmen tätig sind.
Wird Privatvermögen (zB Liegenschaften) unternehmerisch genutzt werden, ist der Ansatz von "fiktiven" Mietzahlungen erforderlich.
Zusätzliche Risikofaktoren wie zB Abhängigkeit von einzelnen Kunden, ungenügende Eigenkapitalausstattung und eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten sind ebenfalls zu berücksichtigen.
6. Wachstumsunternehmen
Bei diesen unterliegt die Prognose der zukünftigen Gewinne oftmals erheblichen Unsicherheiten. Es sollte daher die Planung in mehrere Phasen (Anlaufphase, Phase mit überdurchschnittlichem Umsatz- und Ertragswachstum und Phase mit normalem Wachstum) unterteilt werden. Insbesondere sollten mehrere Szenarien gerechnet werden und diese mit unterschiedlichen (gewichteten) Eintrittswahrscheinlichkeiten bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Sofern Ihnen ein Anlass für eine Unternehmensbewertung bevorsteht, sollten Sie sich sorgfältig darauf vorbereiten und sich entsprechend früh mit der Erhebung notwendiger Daten bzw der Erstellung plausibler Planungsrechnungen befassen. Angesichts der Komplexität der Materie empfiehlt es sich dabei jedenfalls den Rat Ihres Wirtschaftstreuhänders einzuholen.
Bild: © Anna Blau - BMF
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