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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
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  • Unternehmensberatung
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Steuern

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  • Rechtsformgestaltung
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Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Wirtschaftliche Belastung nicht maßgeblich für Hauptwohnsitzbefreiung

Dezember 2018
Kategorien: Klienten-Info

Die Frage nach der Hauptwohnsitzbefreiung für die Ausnahme von der Immobilienertragsteuer wirft immer neue Konstellationen auf. Entscheidend für die Steuerbefreiung privater Grundstücksveräußerungen ist, dass der Hauptwohnsitz aufgegeben wird und der Veräußerer ab der Anschaffung/Herstellung bis zur Veräußerung diese Immobilie für mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt hat. Alternativ greift die Befreiung auch dann, wenn der Hauptwohnsitz aufgegeben wird und er innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Veräußerung mindestens 5 Jahre als Hauptwohnsitz gedient hat - diese Befreiung bedingt keine unmittelbare (zeitliche) Nutzung als Hauptwohnsitz vor der Veräußerung.

Das Bundesfinanzgericht hatte sich (GZ RV/5100672/2018 vom 12.7.2018) mit einem Sachverhalt auseinanderzusetzen, in dem ein Steuerpflichtiger seinen Hauptwohnsitz aufgrund von familiären Streitigkeiten aufgeben musste und aus dem gemeinsamen Haushalt auszog. Für die Veräußerung des zu Beginn gemeinsam genutzten Reihenhauses sollte die Hauptwohnsitzbefreiung geltend gemacht werden. Das BFG sah jedoch keine der beiden Befreiungstatbestände als erfüllt an. Die geforderte fünfjährige durchgehende Nutzung war weder vor Auszug aus dem Reihenhaus noch während des zweiten Einzugs in das Reihenhaus (ohne früherer Lebensgefährtin) erfüllt - selbst dann nicht, wenn man entgegen der Bestimmung die beiden Zeiträume zusammenzählen würde. Dabei macht es auch keinen Unterschied, dass der Steuerpflichtige auch während seines Auszugs aus dem Reihenhaus weiterhin die Kreditraten begleichen musste - der Zeitraum einer solchen wirtschaftlichen Belastung hat keine Relevanz für die Geltendmachung der Hauptwohnsitzbefreiung.

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.